Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (AGB)

 

Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer von Veranstaltungen und Jennifer Karos als Veranstalter.

Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung von Jennifer Karos und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

1 Begriffsbestimmungen, Allgemeines

1.1

Anbieter im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist Jennifer Karos. Die Vertragspartner des Anbieters sind die Teilnehmer. Sie buchen die vom Anbieter offerierten Seminare entweder für sich selbst oder für eine bestimmte Anzahl ihrer Mitglieder, Gesellschafter oder Angestellten. Diese Einzelteilnehmer gelten nicht als Teilnehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen.

1.2

Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle veranstaltungsbezogenen Leistungen zwischen Anbieter und Teilnehmer. Sie gelten gegenüber solchen Teilnehmern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, auch für alle künftigen veranstaltungsbezogenen Geschäftsbeziehungen mit dem Anbieter, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.3

Als Veranstaltungen gelten alle Angebote, die vorkonfektioniert einem breiten Publikum offen stehen. Präsenztermine im Rahmen eines individuellen Beratungsprojekts mit einem einzelnen Unternehmen gelten nicht als Veranstaltungen. Letztere fallen unter die Beratungs-AGBs, falls Frau Karos nicht vorab schriftlich anders verweist.

 

2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1

Der Anbieter informiert über die Internetseite www.jkaros.de und über sonstige Medien, z.B. E-Mails, Flyer und Online Werbung über die offerierten Veranstaltungen. Der Anbieter gibt hierdurch kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Vielmehr wird dem Teilnehmer die Möglichkeit gegeben, auf dieser Basis ein konkretes persönliches Angebot anzufragen.

2.2

Die Anmeldung zu dem ausgewählten Seminar muss schriftlich erfolgen, vorzugsweise per E-Mail.
Mit Buchung des Seminars akzeptiert der Teilnehmer diese Vertragsbedingungen (AGBs).
Jennifer Karos ist berechtigt, die Anmeldung zu einem Seminar ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.3

Der Anbieter kann die Anzahl der Seminarteilnehmer sowie die Anzahl der Einzelteilnehmer, die von dem Teilnehmer angemeldet werden können, begrenzen. Sollten zum Zeitpunkt der Buchung nicht mehr genügend Plätze zur Verfügung stehen, so kann der Teilnehmer entscheiden, ob er mit einer geringeren Anzahl Personen teilnimmt oder zurücktritt.

3 Leistungen, Abänderung des Leistungsangebots

3.1

Der Anbieter wird bei der inhaltlichen Gestaltung der Seminare nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (www.jkaros.de).

3.2

Änderungen oder Abweichungen inhaltlicher und organisatorischer Art können im Hinblick auf die beschriebene Leistung vom Anbieter vor oder während der Durchführung des Seminars dann vorgenommen werden, wenn die Änderung oder die Abweichung zweckmäßig ist und soweit diese das Seminar in seinem Kern nicht völlig verändert.

3.3

Wesentliche Änderungen oder Abweichungen im Sinne der vorstehenden Ziffer 3.2 werden den Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt. Als wesentlich gelten insbesondere solche Änderungen, die sich auf den Ort und die Zeit der Seminardurchführung beziehen. Muss das Seminar auf einen anderen Tag verlegt werden, z.B. aufgrund Krankheit der Referentin, so kann der Teilnehmer ohne Stornogebühren zurücktreten. Weiteres hierzu siehe Punkt 7.

4 Mitwirkungspflichten der Teilnehmer

Der Teilnehmer hat die Mitwirkungshandlungen, die zur Ausführung der von dem Anbieter geschuldeten Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen.

5 Seminargebühr, Teilnehmerskripte und Zusatzleistungen

5.1

Von der Seminargebühr sind Vorträge an den gebuchten Seminartagen sowie Teilnehmerskripte und –unterlagen umfasst, soweit sie vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden.

5.2

Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Seminarunterlagen, gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Anbieter oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Skripte oder sonstigen Seminarmaterialien ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.

5.3

Verpflegungs-, Reise-, Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten sind nicht im Seminarpreis enthalten, soweit nicht anders angegeben. Es werden während der Seminarzeiten jedoch immer alkoholfreie Kaltgetränke und Kaffee kostenlos zur Verfügung gestellt.

6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

6.1

Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, wird 50% der Gebühr bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag fällig. Die restlichen 50% werden bis 14 Tage nach dem ersten Veranstaltungstag fällig.

Sind die ersten 50% bis zwei Tage vor der Veranstaltung nicht eingegangen, so behält sich Jennifer Karos vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Dies entbindet den Teilnehmer nicht von der Zahlung der vollen Veranstaltungsgebühr.

6.2

Der Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarten Seminargebühren und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Seminarveranstaltungen, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden.

Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter Ziffer 3 beschrieben, berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Seminargebühr..

6.3

Der Teilnehmer ist Schuldner der Seminargebühr, auch wenn im Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Einzelteilnehmer etwas anderes geregelt ist.

6.4

Gerät der Teilnehmer mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen des Anbieters in gesetzlicher Höhe zu verzinsen. Unberührt bleibt das Recht des Anbieters, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Teilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.5

Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von dem Anbieter ausdrücklich schriftlich anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend gemacht werden, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

7 Rücktritt/Widerruf

7.1

Der Anbieter kann vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Einzelteilnehmern nicht erreicht ist oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten) vor Seminarbeginn von einer Durchführung abgesehen wird. Der Teilnehmer erhält davon unverzüglich eine entsprechende Mitteilung in Form einer Rücktrittserklärung. Entrichtete Seminargebühren werden – bei bereits begonnenem Seminar anteilig – zurückerstattet. Eventuell anfallende Stornogebühren für Reise- und Übernachtungskosten der angemeldeten Teilnehmer können gegenüber dem Anbieter nicht geltend gemacht werden.

7.2

Bei einer Absage der Veranstaltungsteilnahme durch den Teilnehmer mehr als fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Stornogebühren fällig. Bei einer Absage weniger als fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Abbruch der laufenden Veranstaltung werden die vereinbarten Gebühren in voller Höhe fällig.

Die Stornogebühren fallen auch dann nicht an, wenn der Absage eine organisatorische Veränderung im Sinne der Ziff. 3.2 zugrunde liegt, die darin besteht, den Veranstaltungsort an einen vom ursprünglichen Veranstaltungsort mehr als 20 km entfernten Ort oder das Veranstaltungsdatum zu verlegen. Ist ein neuer Veranstaltungsort vom Ursprungsort nicht bequem fußläufig (<800m) zu erreichen, so erstattet die Referentin den Teilnehmern gerne eventuell entstehende Mehrkosten durch Taxifahrten.

7.3

Die Entsendung von Ersatzpersonen ist möglich. In diesem Fall wird dem Teilnehmer keine Stornogebühr berechnet. Er bleibt jedoch Vertragspartner und hat sich hinsichtlich der anfallenden Kosten im Innenverhältnis an die Ersatzperson/-en zu wenden. Der Name/die Namen dieser Ersatzperson/-en ist/sind dem Anbieter vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

7.4

Dem Teilnehmer steht ein Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs.1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

8 Haftung

8.1

Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, auch nicht soweit diese auf Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus gilt dies auch nicht für die Haftung für Schäden aus solchen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die sich auf Kardinalpflichten beziehen.

8.2

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für einen mit dem Seminar beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind.

8.3

Soweit die Seminare in den Räumlichkeiten des Teilnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Seminarveranstaltungen in den Räumen des Anbieters liegt die oben beschriebene Verantwortlichkeit bei diesem. Räumlichkeiten von Dritten gelten als solche des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Teilnehmers (Garderobe; Schulungsmaterial etc.), es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

9 Datenerfassung / Datenschutz

9.1

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses darf der Anbieter und die mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen elektronisch speichern und nutzen. Der Teilnehmer erklärt sich darüber hinaus mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Darüber hinaus erklärt sich der Teilnehmer auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Anbieters einverstanden.

9.2

Sie können der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung nach Erteilung Ihrer Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, ohne dass Ihnen durch den Widerspruch – mit Ausnahme eventuell anfallender Kosten für die Erstellung und Übermittlung – Kosten entstehen. Ein solcher Widerspruch ist an keine besondere Form gebunden und an folgende Kontaktdaten zu richten:

per E-Mail an:
beratung@jkaros.de

9.3

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die in Ziff. 9.1 beschriebenen Einwilligungserklärungen auch von den Einzelteilnehmern einzuholen.

9.4

Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Internetseite des Anbieters jederzeit über die Schaltfläche „Datenschutz“ abrufbar ist.

10 Schlussbestimmungen

10.1

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

10.2

Sollten sich einzelne Bestimmungen aus einem Vertrag oder dieser Bedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen oder bei Durchführung eines Vertrags ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags und/oder dieser Bedingungen noch die Wirksamkeit des Vertrags und/oder dieser Bedingungen im Ganzen.

10.3

Soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird Köln als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen stehenden Streitigkeiten vereinbart. Dies gilt auch für den Fall, dass der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.